AGB/Mietbedingungen für die
Ferienwohnungen :
Gilt für Buchungen über Anfragen direkt an Vermieter, nicht für
Online-Buchungen.
Bei Online-Buchungen gelten die AGB des
Buchungsportal-Anbieters
booking&more
Appartements Seewolke, Katingsiel
26-28, 25832 Tönning OT Katingsiel
Allgemeine
Mietbedingungen
-
Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die
anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich
geschlossen.
Die Unterkunft wird dem
Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur
Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im
Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt
werden.
-
Mietdauer
Am Anreisetag stellt der
Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem
Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder
in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu
klären.
-
Rücktritt durch den
Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit
schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom
Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die
beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den
entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu
leisten:
-
Immer zu leisten:
Bearbeitungsgebühr 20,- €.
Zusätzlich:
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ab dem 56.Tag vor Reisebeginn
25% des Mietpreises exkl. Reinigung und Sonderleistungen
wie Bettwäsche etc.
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ab dem zum 28. Tag vor
Reisebeginn 100% des Mietpreises exkl. Reinigung und
Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
-
ab dem 4. Tag vor
Reisebeginn, bei Nichterscheinen und Stornierung nach
Reisebeginn 100% des Mietpreises inkl. Reinigung und
Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
Dem Mieter bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom
Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der
Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig
erscheint.
Tritt ein Dritter in den
Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem
Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und
Glauben das Recht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf
die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen
lassen.
Wir empfehlen zu Ihrer eigenen
Sicherheit den Abschluss einer
Reiserücktritts-Versicherung.
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Kündigung durch den
Vermieter
Der Vermieter kann das
Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz
vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,
Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich
ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält,
dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle
kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur
Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen
Gewinns verlangen.
-
Aufhebung des
Vertrags wegen außergewöhnlicher
Umstände
Der Mietvertrag kann von
beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des
Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien
werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie
müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits
erbrachte Leistungen erstatten.
-
Pflichten des
Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt
zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes
sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden
Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit
sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern
schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstandene
Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur
Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter
oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung)
anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter
ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen
keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder
ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren
auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden
Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist
der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.
entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet,
den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der
Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der
Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen
Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere
keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
6.1. Wichtig bei der
Abreise:
Die Ferienunterkunft ist am Abreisetag
"besenrein" zu übergeben. Sämtliches Geschirr ist in einem
gesäuberten Zustand und in die Schränke geräumt zu
hinterlassen. Stehen gelassenes Geschirr oder Geschirr in der
Geschirrspülmaschine gehören nicht zum Umfang der Endreinigung.
Mülleimer sind in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu
entleeren. Glasflaschen sind in den öffentlichen Glascontainern
zu entsorgen. Nicht angemeldete Schäden, die sich bei der
Endreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die über eine sonst übliche
Endreinigung hinausgehen, werden zum jeweils geltenden
Stundensatzes von 22,00 Euro zuzügl. 19% MwSt. in Rechnung
gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder. Liegen gelassene
Gegenstände werden auf Wunsch "unfrei" an die Heimatanschrift
geschickt.
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Haftung des
Vermieters
Der Vermieter haftet für die
Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist
verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in
Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung
etc.).
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Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde,
Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher
Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder
zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den
Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn
Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle
durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
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Änderungen des
Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Hausordnung
Die Mieter sind zu
gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende
Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche
Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden
Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu
vermeiden.
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Rechtswahl und
Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht
Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.
Für Klagen des Vermieters gegen
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der
Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.