Anreise / AGBs

Anreiseinformation:
Navi-Einstellung:
Ort: Tönning PLZ 25832
Straße: Katingsiel Hausnummer: 26
oder Kreuzung Rüxbüller
Straße
Ihr Navi führt Sie meist zum NABU
und dann über den Deich, nicht gut zu fahren! Besser fahren Sie
wie im Bild. Folgen Sie den Hinweisen: „Schankwirtschaft
Andresen“, dann kommen Sie direkt davor zu Ihrer
Ferienwohnung.
Benutzen Sie auf dem großen
Privat-Parkplatz (mit dem großen Holzumbau unserer
Abfallcontainer) einen Parkplatz nach Wahl.
Eine Bitte: Es gibt nur 10 Plätze; parken Sie so, dass
auch wirklich alle 10 Anwohner parken können!
Bitte beachten:
Die Parkplätze im Carport gehören NICHT zu uns, sondern zu den
Nachbarn.

AGB/Mietbedingungen für die
Ferienwohnungen :
Gilt für Buchungen über Anfragen direkt an Vermieter, nicht für
Online-Buchungen.
Bei Online-Buchungen gelten die AGB des
Buchungsportal-Anbieters
booking&more
Appartements Seewolke, Katingsiel 26-28, 25832 Tönning OT Katingsiel
Allgemeine Mietbedingungen
-
Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. -
Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären. -
Rücktritt durch den
Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
-
Immer zu leisten:
Bearbeitungsgebühr 20,- €.
Zusätzlich: - ab dem 56.Tag vor Reisebeginn 25% des Mietpreises exkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
- ab dem zum 28. Tag vor Reisebeginn 100% des Mietpreises exkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
- ab dem 4. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 100% des Mietpreises inkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
Dem Mieter bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom
Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der
Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig
erscheint.
Tritt ein Dritter in den
Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem
Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und
Glauben das Recht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf
die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen
lassen.
Wir empfehlen zu Ihrer eigenen
Sicherheit den Abschluss einer
Reiserücktritts-Versicherung.
-
Kündigung durch den
Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. -
Aufhebung des
Vertrags wegen außergewöhnlicher
Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. -
Pflichten des
Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
6.1. Wichtig bei der
Abreise:
Die Ferienunterkunft ist am Abreisetag
"besenrein" zu übergeben. Sämtliches Geschirr ist in einem
gesäuberten Zustand und in die Schränke geräumt zu
hinterlassen. Stehen gelassenes Geschirr oder Geschirr in der
Geschirrspülmaschine gehören nicht zum Umfang der Endreinigung.
Mülleimer sind in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu
entleeren. Glasflaschen sind in den öffentlichen Glascontainern
zu entsorgen. Nicht angemeldete Schäden, die sich bei der
Endreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die über eine sonst übliche
Endreinigung hinausgehen, werden zum jeweils geltenden
Stundensatzes von 22,00 Euro zuzügl. 19% MwSt. in Rechnung
gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder. Liegen gelassene
Gegenstände werden auf Wunsch "unfrei" an die Heimatanschrift
geschickt.
-
Haftung des
Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). -
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. -
Änderungen des
Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. -
Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. -
Rechtswahl und
Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.