Ruhe finden, Nordsee genießen

Anreiseinformation: 

Navi-Einstellung:
Ort: Tönning  PLZ 25832 Straße: Katingsiel  Hausnummer: 26  
oder Kreuzung Rüxbüller Straße 

Ihr Navi führt Sie meist zum NABU und dann über den Deich, nicht gut zu fahren! Besser fahren Sie wie im Bild.Folgen Sie den Hinweisen: „Schankwirtschaft Andresen“, dann kommen Sie direkt davor zu Ihrer Ferienwohnung.
Benutzen Sie auf dem großen Privat-Parkplatz (mit dem großen Holzumbau unserer Abfallcontainer) einen Parkplatz nach Wahl.
Eine Bitte: Es gibt nur 10 Plätze; parken Sie so, dass auch wirklich alle 10 Anwohner parken können!

Bitte beachten:
Die Parkplätze im Carport gehören NICHT zu uns, sondern zu den Nachbarn.

AGB/Mietbedingungen für die Ferienwohnungen :

Gilt für Buchungen über Anfragen direkt an Vermieter, nicht für Online-Buchungen.
Bei Online-Buchungen gelten die AGB des Buchungsportal-Anbieters booking&more

Appartements Seewolke, Katingsiel 26-28, 25832 Tönning OT Katingsiel

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Vertragsgegenstand
    Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist verbindlich geschlossen.
    Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
  2. Mietdauer
    Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären.
  3. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
  • Immer zu leisten: Bearbeitungsgebühr 20,- €.
    Zusätzlich:
  • ab dem 56.Tag vor Reisebeginn 25% des Mietpreises exkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
  • ab dem zum 28. Tag vor Reisebeginn 100% des Mietpreises exkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.
  • ab dem 4. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 100% des Mietpreises inkl. Reinigung und Sonderleistungen wie Bettwäsche etc.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben das Recht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.

  1. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
  2. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
  3. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
    In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

6.1. Wichtig bei der Abreise:
Die Ferienunterkunft ist am Abreisetag "besenrein" zu übergeben. Sämtliches Geschirr ist in einem gesäuberten Zustand und in die Schränke geräumt zu hinterlassen. Stehen gelassenes Geschirr oder Geschirr in der Geschirrspülmaschine gehören nicht zum Umfang der Endreinigung. Mülleimer sind in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entleeren. Glasflaschen sind in den öffentlichen Glascontainern zu entsorgen. Nicht angemeldete Schäden, die sich bei der Endreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die über eine sonst übliche Endreinigung hinausgehen, werden zum jeweils geltenden Stundensatzes von 22,00 Euro zuzügl. 19% MwSt. in Rechnung gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder. Liegen gelassene Gegenstände werden auf Wunsch "unfrei" an die Heimatanschrift geschickt.

  1. Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). 
  2. Tierhaltung
    Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. 
  3. Änderungen des Vertrages
    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  4. Hausordnung
    Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
    Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
  5. Rechtswahl und Gerichtsstand
    Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.